Inlays (Einlagefüllungen)
Bei Defekten im Bereich der Seitenzähne stellt sich immer mehr die Frage, mit welchem Füllungsmaterial
der entstandene Hohlraum (Kavität) verschlossen werden soll. Generell stehen zwei Verfahrenswege zur
Auswahl. Zum einen gibt es direkt zu verarbeitende Materialien ( Amalgam / Komposite / Zemente ), zum
anderen stehen laborgefertigte Füllungen zur Wahl.
Direkt:
Neben der Möglichkeit, Amalgam zu verarbeiten, gibt es moderne Komposite zur Versorgung von Kavitäten.
Diese bieten eine gute Ästhetik und bei richtig gestellter Indikation eine gute und lange Funktionalität.
Dieses Material sollte allerdings unter Trockenlegung verarbeitet werden, d.h. es darf kein Speichel oder
Blut in die zu verschließende Kavität eintreten während der Verarbeitung und Aushärtung.
Bei beiden Materialien sollten die Kavitäten eine gewisse Größe in Relation zum Zahn nicht überschreiten,
da sonst die Stabilität des Zahnes und der Füllung nicht sicher gewährleistet sein kann.
Zemente dienen bei uns lediglich als provisorische Füllung und werden nicht als langfristiges Füllungsmaterial
eingesetzt.
Laborgefertigte Füllungen:
In der ersten Sitzung wird der Zahn entsprechend den Anforderungen vorbereitet. Diese
Päparation erfolgt dem Defekt entsprechend, um kein unnötiges Trauma und keinen unnötigen Substanzverlust am Zahn
zu erzeugen.
Nach der Abformung im Mund können im Labor unterschiedliche Werkstoffe zur Herstellung der Füllungen (Inlays) verwendet werden.
1.Hybridkomposite-Inlay (=Hybridinlay),
2.Keramikinlay,
3.Goldgußinlay
Sowohl Hybridkomposite- als auch Keramikinlays werden adhäsiv in den Zahn eingesetzt, d.h. mit dem Zahn "verklebt",
um einen optimalen Halt zu erzeugen und die Zahnsubstanz zu stabilisieren. Hinzu kommt die gute Ästhetik dieser
Materialien aufgrund zahnfarbenen Optik und Individualisierbarkeit.
Goldgussinlays werden mit einem Zement befestigt, d.h. nicht verklebt. Daher ist hierbei besonders darauf zu achten,
dass eine bestimmte Größe im Verhältnis zum Zahn nicht überschritten wird, da sonst die Gefahr einer Fraktur des
Restzahnes besteht. Ästhetische Einschränkungen bestehen hierbei allerdings aufgrund der Goldfarbe der Füllung, welche im
sichtbaren Bereich oft als störend empfunden wird.
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